Mauterhöhung 2023/2024

By 1. November 2023 November 6th, 2023 Headquarter, NEWS
Details zur beschlossenen Mauterhöhung Dezember 2023 & Juli 2024

Mauterhöhung 2023/2024

Als international sowie national agierendes Pooling-Unternehmen, möchten wir frühzeitig über die geplante Mauterhöhung in 2023 sowie 2024 des Bundesfernstraßenmautgesetz in Deutschland informieren.

Am Freitag, den 20. Oktober 2023, hat der Bundestag die Erweiterung der Mautpflicht für Lastkraftwagen (Lkw) im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, welches teils erhebliche Änderungen beinhaltet.

Mauterhöhung zum 01. Dezember 2023

Ab dem 01. Dezember 2023 soll die aktuelle Lkw-Maut, welche zurzeit aus drei Mautkomponenten besteht,
(1. Infrastrukturkosten, 2. Luftverschmutzungskosten und 3. Lärmbelastungskosten) um einen vierten Mautteilsatz ergänzt bzw. angehoben werden.

Dieser neue Mautteilsatz beinhaltet nun die Kosten für Verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid (CO2) Emissionen und wird je mautpflichtigem Kilometer den Lastkraftfahrzeugen anhand deren Fahrzeugeigenschaften sowie Emissionsklasse zugeordnet.

Es ergeben sich folgende Mautsätze pro gefahrenem Mautkilometer:

Übersichtstabelle inkl. weiterer Emissionsklassen:

Lkw mit 3,5t ab Sommer 2024 mautpflichtig

Ab dem 01. Juli 2024 ist geplant, die Gewichtsgrenze, ab der Mautpflicht gilt, von derzeit 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen zu reduzieren. Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) wird hierbei als neue Grundlage für die Zuordnung zur jeweiligen Gewichtsklasse eingeführt.

Lastkraftwagen in diesem Gewichtsbereich werden dann zwischen 15,1 Cent (für Fahrzeuge mit Euro 6-Emissionsstandard) und 24,8 Cent (für Fahrzeuge mit Euro 1 oder niedrigerem Standard) pro Kilometer für die Maut zahlen müssen.

Fahrzeuge, die als Handwerkerfahrzeuge gelten und weniger als 7,5 Tonnen wiegen, sollen von der Mautpflicht ausgenommen sein.

Herausforderungen & Kritikpunkte

Der Gesetzesentwurf wurde am Mittwochmorgen, dem 26. April 2023, an die Branchenverbände verschickt, die bis Donnerstag, dem 27. April 2023 Zeit hatten ihre Meinungen zum Entwurf abzugeben.

Stellungnahmen und Positionspapier BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.)

Der Vorstandssprecher des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Prof. Dr. habil. Dirk Engelhardt, bemängelte unter anderem, dass die Verbandsgeschäftsstellen erneut zu schnellem Handeln gedrängt werden und bezeichnet das Gesamtpaket als eine Kostensteigerung im Namen des Umweltschutzes, ohne dabei tatsächlichen Umweltschutz zu gewährleisten.

Engelhardt wies ferner darauf hin, dass nur 0,6 Prozent der deutschen Lkw am 01. Januar emissionsfrei waren, und bei Sattelzugmaschinen dieser Anteil sogar bei nur 0,03 Prozent lag.

Vgl.: Stellungnahme des BGL zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften; Stand: 27. April 2023

Weitere Stellungnahmen & Verbandsposition des BGL zum Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften:

Stellungnahme DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik e. V.)

Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverbands Spedition und Logistik, kritisierte in diesem Zusammenhang, dass zum geplanten Inkraftsetzungstermin für CO2-basierte Lkw-Mautsätze am 01. Dezember 2023 und in den Folgejahren weder ausreichend Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch die notwendige Tankstellen- und Ladeinfrastruktur verfügbar sein werden.

Dies würde dazu führen, dass die geplante Änderung der Mautsätze keinen positiven Effekt auf das Klima haben werde, sondern lediglich die Staatskasse belasten würde.

Vgl.: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.: Stellungnahme zum Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften; Stand: 23. Juni 2023.

Stellungnahme DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer)

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) übermittelte dem Gesetzgeber eine Zusammenstellung von Anmerkungen, die aus ihrer Sicht einer erneuten Prüfung im Gesetzgebungsverfahren bedürfen:

Kurzzusammenfassung

  • Vorschlag zur Verschiebung des Starttermins (01.01.2024)
  • Forderung nach der Vermeidung einer Doppelbelastung durch den CO2-Preis
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit emissionsfreien Fahrzeugen und der CO2-Bepreisung
  • Verwendung der Mautmittel für verschiedene Verwendungszwecke
  • Entlastungsforderung für Transportunternehmen, die biogene Kraftstoffe verwenden

(Vgl.: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer: Stellungnahme: Anmerkungen zur Mauterhöhung zum 1. Dezember 2023; Stand: 19. September 2023)

Fazit & Ausblick

Bei der Lkw-Maut handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, auf welche wir als RECALO GmbH leider keinen Einfluss haben.

Unser Ziel ist es, die Nachhaltigkeit in der Logistikbranche weiter zu verbessern und durch bestmögliche Lkw-Auslastungen möglichst viele CO2-Emissionen einzusparen und Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir danken all unseren Kunden, Partnern und Frachtführern, dass Sie durch den Einsatz langlebiger Mehrwegladungsträger und unserem effizienten Pooling-System bereits dazu beitragen, Einweg-Lösungen zu vermeiden und die CO2-Emissionen möglichst gering zu halten.

  • Sie haben Fragen zu den kommenden Mauterhöhungen? 
  • Sie möchten gerne mehr über unsere nachhaltigen Pooling- sowie Ladungsträger-Lösungen erfahren?

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.